Tarife

Die Tarife und Mitgliedsbeiträge werden vom Vereinsvorstand in der Regel einmal jährlich festgelegt. Als Verbraucher*in beziehst du einen Teil deines Stromverbrauchs aus der Energiegemeinschaft. Als Produzent*in speist du so viel aus deiner Produktion in die Gemeinschaft ein, wie dort gleichzeitig verbraucht wird. Was nicht in der Energiegemeinschaft verbraucht wird bekommt dein bisheriger Partner, z.B. die VKW.

Verbraucher*in





Produzent*in



Mitgliedsbeiträge





Abrechnung

Wälderstrom wird durch den Verein quartalsweise abgerechnet. Dabei wird nur der reine Energiepreis je Kilowattstunde zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die reduzierten Netzentgelte findest du auf deiner Rechnung des Energie­versorgungs­unter­nehmens oder Netzbetreibers.

Im Jahr 2025 entsteht aufgrund der in EEGs nicht eingehobenen Elektrizitätsabgabe, Erneuerbaren Förderbeitrags und der reduzierten Netzentgelte ein Kostenvorteil von rund 4 ct brutto je Kilowattstunde.