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Muss ich Strom einspeisen und beziehen oder kann ich nur eines machen?

Du kannst frei entscheiden, ob du als Produzent, Konsument oder Prosumer in der EEG dabei sein willst.

Was sind die Voraussetzungen, dass ich an der EEG teilnehmen kann?

Der Netzbetreiber VorarlbergNetz muss ein intelligentes Messgerät (Smart Meter) eingebaut haben oder einbauen. Dafür fallen keine Kosten an. Das Messgerät übermittelt Viertelstundenwerte. Die Bilanzierung innerhalb der EEG erfolgt im Viertelstundenrhythmus.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Der Verein EEG Vorderwald rechnet quartalsweise die verbrauchte und bezogene Energie mit den Teilnehmern ab (Voraussetzung: Messdaten des Netzbetreibers sind überliefert). Die Rechnung wird ausschließlich über Email zugestellt, die Buchungen erfolgen über ein Sepa Mandat. Die Rechnung enthält den reinen Energiepreis für Wälderstrom und die Mehrwertsteuer (so sie fällig wird). Die Netzentgelte werden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Wenn du deinen Reststrom von der VKW beziehst, dann werden die reduzierten Netzentgelte für EEG Strom auf deiner VKW Rechnung dargestellt und abgerechnet. 

Welche Vergünstigungen gibt es für Wälderstrom?

 Innerhalb einer EEG gelten reduzierte Netzgebühren. In der regionalen EEG Vorderwald gilt eine Reduktion von 28 %. Außerdem fallen für EEG Strom keine Elektrizitätsabgabe und kein Erneuerbarer Förderbeitrag an.

Nach welchen Kriterien werden die Tarife festgelegt?

Der Verein möchte langfristig mit seinen Mitgliedern zusammenarbeiten. Die Ökostromerzeugungsanlagen bekommen durch langfristig stabile Vergütungen für Wälderstrom wirtschaftliche Sicherheit. Dabei orientieren sich die Einspeisevergütungen an den Gestehungskosten. Der Strombezug ist so kalkuliert, dass am Ende des Jahres möglichst eine „schwarze Null“ in der Vereinsbuchhaltung steht. Langfristig wird mit diesem Modell eine Unabhängigkeit von Marktturbulenzen im Ausmaß des Anteils von Wälderstrom angestrebt. 

Wer legt den Tarif für Wälderstrom fest?

Die Tarife werden von den Vereinsorganen festgelegt. Dabei sind nur die Gemeinden ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht. Der Verein ist gemeinwohlorientiert und nicht auf Gewinn ausgelegt. Das wirtschaftliche Ziel ist eine „schwarze Null“.

Ist der Verein EEG Vorderwald gemeinnützig?

Laut Statuten ist der Verein gemeinwohlorientiert. Im steuerrechtlichen Sinn werden EEGs bis dato nicht als gemeinnützig anerkannt.

Gibt es Grundgebühren oder Mitgliedsbeiträge?

Es gibt keine Grundgebühr für die Teilnahme an der EEG Vorderwald. Voraussetzung für die Teilnahme an der EEG ist die Vereinsmitgliedschaft. Dafür sind aktuell Mitgliedsbeiträge je nach Stromverbrauch zwischen 20 und 200 Euro/Jahr und für Gemeinden 500 Euro/Jahr (alle zuzüglich Mehrwertsteuer) fällig. 

Was passiert mit dem überschüssigen Strom?

Wenn du z.B. eine Photovoltaik-Anlage in die EEG einbringst und es wird nicht der gesamte erzeugte Strom in der EEG verbraucht, dann vermarktest du den Reststrom nach deinem Belieben, z.B. über die VKW. Dies geschieht automatisch wie bisher.

Muss ich meinen Stromlieferanten wechseln?

Nein. Du entscheidest frei, von wem du den Reststrom, der nicht durch Wälderstrom abgedeckt ist, beziehst.

Wer kann bei Wälderstrom mitmachen?

Gemeinden, Private und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) aus Netzgebiet des Umspannwerks Vorderwald. Die Abfrage, ob dein Stromanschluss im entsprechenden Netzgebiet liegt, kannst du HIER machen.

Wer steckt hinter Wälderstrom?

Die Gemeinden der Energieregion Vorderwald haben den Verein Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) Vorderwald im Januar 2022 gegründet mit dem Ziel, den Ökostromausbau in der Region voranzubringen. Mit der EEG kann Wälderstrom in der gesamten Region geteilt werden. Stabile Wälderstrompreise innerhalb der EEG sichern die Amortisation der Ökostromanlagen. 

Warum braucht es einen Verein für die Energiegemeinschaft?

Das Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) von 2021 schreibt vor, dass eine Rechtsperson für das Betreiben einer Energiegemeinschaft gegründet werden muss.

Wer entscheidet, welche Mitglieder in den EEG Verein aufgenommen werden?

Die Vereinsorgane entscheiden nach bestimmten Kriterien, so dass die Ausgewogenheit zwischen Erzeuger und Verbraucher und damit ein hoher Eigenverbrauch der selbst erzeugten Energie gegeben ist.

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